Unsere „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ sind:
- S.Hauptmann ... U. Jänicke ... H. Heinzelmann ... A. Batthauer
Die Aufgaben dieser Fachkräfte im Verdachtsfall oder Verfahrensverlauf „Kindeswohlgefährdung“ lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Beratung und Unterstützung von Fachkräften in Einrichtungen bei der Prüfung von Hinweisen und der Abschätzung des Gefährdungsrisikos
- Minimierung bis Ausschluss von möglichen Unsicherheiten, Überforderungen und dadurch eventuell entstehende Fehleinschätzungen der fallzuständigen Fachkraft durch unterstützende Beratung können werden
- Die insoweit erfahrene Fachkraft leistet (in dieser Funktion) keine konkrete Fallarbeit, sondern unterstützende Beratung.
- Sie soll der Fachkraft des freien Trägers, die mit dem Kinderschutzfall betraut ist, auch im weiteren Fallverlauf beratend unterstützen.