Unsere „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ sind:

  1. S.Hauptmann ... U. Jänicke ... H. Heinzelmann ... A. Batthauer

Die Aufgaben dieser Fachkräfte im Verdachtsfall oder Verfahrensverlauf „Kindeswohlgefährdung“ lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Beratung und Unterstützung von Fachkräften in Einrichtungen bei der Prüfung von Hinweisen und der Abschätzung des Gefährdungsrisikos
  • Minimierung bis Ausschluss von möglichen Unsicherheiten, Überforderungen und dadurch eventuell entstehende Fehlein­schät­zun­gen der fallzuständigen Fachkraft durch unterstützende Beratung können werden
  • Die insoweit erfahrene Fachkraft leistet (in dieser Funktion) keine konkrete Fallarbeit, sondern unterstützende Beratung.
  • Sie soll der Fachkraft des freien Trägers, die mit dem Kinderschutzfall betraut ist, auch im weiteren Fallverlauf beratend unterstützen.
Home / Aktuelles